Trinkwasseruntersuchung

Laut Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TWV), hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Wasser-Abnehmer über die aktuelle Qualität des Wassers zu informieren. Die Information hat auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse zu erfolgen und ist öffentlich zu verlautbaren.