Kindergartenerhaltungsbeitrag für auswärtige Kinder mit keinem Hauptwohnsitz in der Gemeinde
*Wenn ein Elternteil seinen Arbeitsplatz in der Gemeinde Statzendorf – € 50,-/Monat (halbjährliche Bestätigung des Arbeitgebers muss der Gemeinde vorgelegt werden)
*Kein Hauptwohnsitz eines Elternteiles sowie des Kindes in der Gemeinde Statzendorf – € 120,-/Monat
*Bei künftigem Zuzug einer Familie ist ab Besuch des Kindes im Kindergarten Statzendorf 1 Jahr kein Kindergartenerhaltungsbeitrag zu entrichten, wobei nachstehende Voraussetzungen zutreffen müssen:
a) Bei Errichtung eines Eigenheimes gilt das Baubewilligungsdatum
b) Bei Einzug in eine Miet-, Genossenschaftswohnung- oder ein Genossenschaftsreihenhaus der Beginn des Mietverhältnisses laut Vertrag
c) Bei Zuzug durch Kauf einer Eigentumswohnung gilt der Abschluss des Kaufvertrages
Die Einhebung des Kindergartenerhaltungsbeitrages erfolgt ab September des jeweiligen Kindergartenjahres.
Der Beitrag für Spiel- und Beschäftigungsmaterial ist zusätzlich zu entrichten.